Martin Grassberger
Elisabeth Türk
Kathrin Yen (Hrsg.)
2013
Interdisziplinärer Praxisleitfaden für Ärzte, Pflegekräfte, Juristen und Betreuer von Gewaltopfern
Das Aufgabengebiet der sog. „Klinischen Rechtsmedizin“, wobei das Adjektiv „klinisch“ bedeutet, dass lebende Personen im Mittelpunkt stehen, hat sich in den letzten Jahren als logische Konsequenz einer über hundertjährigen Begutachtungspraxis durch Ärzte der Fachrichtung Rechtsmedizin (auch als Gerichtsmedizin oder gerichtliche Medizin bezeichnet) herausgebildet, um den neuen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden (siehe dazu auch Kapitel 1 „Geschichte und Aufgabenfelder der klinischen Rechtsmedizin“ von Prof. Pollak).